Allgemeine Geschäfts­bedingungen der COYA Company GmbH

1. Vertragsgestaltung

1.1 Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber (Kunde) und Veranstalter (COYA Company GmbH) über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen, sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu, bedürfen der Schriftform.

1.2 Die vorliegenden Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

2. Leistungen des Veranstalters

2.1 Die auftretenden Trainer sind in der Gestaltung ihres Vortrages frei und tragen die Verantwortung für den Inhalt des jeweiligen Veranstaltungsteils. Der Veranstalter ist berechtigt, erforderliche bzw. ihm angemessen erscheinende Änderungen der Programme vorzunehmen. Dies gilt insbesondere für die Stellung eines Ersatzreferenten bei Ausfall eines Trainers, sowie eine etwaige Änderung des Veranstaltungstermins und -ortes. Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch einen der Trainer wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen, vom Trainer nicht zu vertretenden Umständen, nicht eingehalten werden, oder kann der Vermieter der gebuchten Räumlichkeiten den Veranstaltungsort nicht zur Verfügung stellen, ist der Veranstalter unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, einen Ersatztermin und/oder -ort zu benennen. Der Veranstalter behält sich vor, eine Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl abzusagen oder zu verschieben.

2.2 Umfang, Form, Thematik und Ziel der Leistungen sind dem Auftraggeber bekannt.

2.3 Sollten bei Online-Leistungen technische Störungen auftreten, haftet der Veranstalter nicht für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Angebots.

2.4 Mit der Buchung einer Veranstaltung erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, sollten während der Veranstaltung Foto-, Ton- und Filmaufnahmen seitens des Veranstalters aufgezeichnet werden, dass diese für die Medien und für Werbemaßnahmen des Veranstalters verwendet werden können. Ein Anspruch auf Provision oder andere Zahlungen hierfür wird grundsätzlich ausgeschlossen, sofern dies nicht im Voraus schriftlich anders vereinbart wurde.

3. Mitwirkung des Auftraggebers

3.1 Der Auftraggeber erkennt das Hausrecht des Veranstalters während Veranstaltungen an.

3.2 Der Auftraggeber ist für die Anreise zu Veranstaltungen, Hotelreservierungen und die Hotelrechnung (und für eventuelle Stornos) auf eigene Kosten und eigenes Risiko verantwortlich.

3.3 Bei Online-Leistungen ist der Auftraggeber für die Bereitstellung und Gewährleistung eines Internet-Zugangs und die sonstigen zur Nutzung des Onlineangebots notwendigen technischen Einrichtungen und Software selber und auf eigenen Kosten sowie auf eigenes Risiko verantwortlich.

3.3 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass ihm Rechnungen per E-Mail zugesendet werden. Bei Zustellung an die bei der Buchung angegebene E-Mail gilt diese als zugestellt.

3.4 Der Veranstalter behält sich vor, Auftraggeber, die allgemein geltende Vorschriften missachten oder Gruppenprozesse stören, die Veranstaltungen zur Anwerbung von Personen missbrauchen oder Fremdprodukte verkaufen, von Veranstaltungen auszuschließen. In diesem Fall ist trotzdem der volle Veranstaltungspreis zu bezahlen.

4. Veranstaltungen und Leistungen mit einmaliger Zahlung

4.1 Bei Buchungen von Veranstaltungen und Leistungen mit einmaliger Zahlung ist der ausgewiesene Betrag ohne Abzüge sofort zur Zahlung fällig.

4.2 Die Anmeldung ist für den Auftraggeber verbindlich. Kann der Auftraggeber wegen Krankheit, Unfall oder sonstigen Umständen an der Veranstaltung nicht teilnehmen, hat er keinen Anspruch auf Erstattung der gezahlten Beträge. Der Veranstalter ermöglicht dem Auftraggeber jedoch die Teilnahme eines Ersatzteilnehmers bei Ummeldung bis 2 Tage vor der Veranstaltung, sollte der Auftraggeber am Veranstaltungstag oder an regelmäßigen Veranstaltungen nicht mehr teilnehmen können.

4.3 Sollte am Veranstaltungstag noch ein Teil des Rechnungsbetrages offenstehen, besteht seitens des Auftraggebers kein Anspruch auf Teilnahme.

5. Veranstaltungen und Leistungen mit regelmäßiger Abrechnung (z.B. Abonnements & Ratenzahlungen)

5.1 Die Anmeldung ist für den Auftraggeber für den Abonnement-Zeitraum verbindlich. Die Leistung beginnt mit der ersten Zahlung. Verweigert oder verschiebt der Auftraggeber die Inanspruchnahme so besteht kein Ersatzanspruch.

5.2 Kann der Auftraggeber wegen Krankheit, Unfall oder sonstigen Umständen an Veranstaltungen nicht teilnehmen, hat er keinen Anspruch auf Erstattung der gezahlten Beträge oder auf Minderung zukünftiger Beträge. Der Veranstalter ermöglicht dem Auftraggeber jedoch die Teilnahme eines Ersatzteilnehmers bei Ummeldung bis 2 Tage vor einer Veranstaltung, sollte der Auftraggeber an regelmäßigen Veranstaltungen nicht mehr teilnehmen können.

5.3 Bei der Bezahlung per Lastschrift oder SEPA hat der Auftraggeber für eine ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen. Bei Rückbuchung oder fehlgeschlagener Buchung einer Zahlungstransaktion mangels Deckung oder aus einem anderen Grund trägt der Auftraggeber die entstehenden Gebühren.

5.4 Sollte am Veranstaltungstag noch ein Teil eines Rechnungsbetrages offenstehen, besteht seitens des Auftraggebers kein Anspruch auf Teilnahme.

5.5 Sollten sich die Bankdaten des Auftraggebers ändern, so ist dieser zur Meldung an den Veranstalter verpflichtet.

5.6 Wenn der Auftraggeber während der Laufzeit mehr als zweimal in Zahlungsrückstand gerät, werden die Beträge für die gesamte Laufzeit bis zum Vertragsende sofort fällig.

5.7 Im laufenden Abonnement-Zeitraum ist eine Kündigung nicht möglich. Die Laufzeit endet automatisch.

6. Lieferung von physischen Produkten und Merchandising-Ware

6.1 Vertragsabschluss: die Bestellung (Homepage, Telefon, E-Mail, Fax, Brief, persönlich) des Auftraggebers stellt ein Angebot an den Veranstalter zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Veranstalter nimmt mit der Auslieferung oder dem Versand der Ware dieses Angebot an. Die Bestellung ist verbindlich und es besteht kein Anspruch auf Rückgabe.

6.2 Preise: Es gelten die auf der Rechnung vermerkten Preise. Preisänderungen und Irrtum sind vorbehalten.

6.3 Gewährleistung/Haftung: Ist die gelieferte Ware mangelhaft besteht ausschließlich Anspruch auf Ersatzlieferung. Ansprüche auf Herabsetzung der Vergütung sind ausgeschlossen. Ergibt die Überprüfung der mangelhaften Ware, dass die Mängel auf verschuldetes Verhalten des Auftraggebers (z.B. Beschädigung durch unsachgemäße Behandlung) zurückzuführen sind, so trägt der Auftraggeber die Kosten der Ersatzlieferung.

6.4 Lieferbedingungen: Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung durch die vom Veranstalter beauftragte Agentur an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Die vereinbarten Versandkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Ein Lieferverzug führt nicht zur Reduzierung des Verkaufspreises. Ist eine Lieferung an den Auftraggeber nicht möglich, so trägt der Auftraggeber die Kosten für die erfolglose Anlieferung. Für Lieferungen in andere Länder wird der jeweils passende Versandweg durch den Veranstalter ausgesucht und die Versandkosten nach Aufwand dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

6.5 Eigentumsvorbehalt: Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Veranstalters.

7. Schutz von Inhalten

7.1 Der Auftraggeber erkennt das Urheberrecht des Veranstalters und der Trainer an den von diesen erstellten Unterlagen, auch digitalen Unterlagen, an. Die auf Unterlagen aufgeführten Inhalte, Marken und Logos genießen Schutz nach dem Urhebergesetz. Insbesondere dürfen auf Unterlagen keine Inhalte, Marken oder Logos entfernt oder verändert werden oder Marken oder Logos des Veranstalters ohne schriftliche Genehmigung verwendet werden. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

7.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erhaltenen Informationen, Unterlagen und Dateien nur in dem ausdrücklich vom Veranstalter gestatteten Rahmen oder auf Basis zwingender gesetzlicher Bestimmungen zu nutzen oder an befugte Dritte zu verteilen und unbefugte Nutzungen durch Dritte nicht zu fördern. Jede darüber hinaus gehende Nutzung bedarf einer separaten Honorar-Regelung zwischen den Parteien. Der Veranstalter ist berechtigt, digitale Inhalte mit unsichtbaren Wasserzeichen zu signieren.

7.3 Jeglicher Mitschnitt von Veranstaltungen und die Weitergabe in Form von Audio-, Bild- oder Videomaterial seitens des Auftraggebers ist ausdrücklich untersagt.

7.4 Der Auftraggeber erhält einen personenbezogenen und nicht übertragbaren Zugang zu den Veranstaltungen und Leistungen des Veranstalters. Die im Zuge der Registrierung versendeten Anmeldedaten (Benutzername, Passwort etc.) sind geheim zu halten.

7.5 Sofern Tatsachen vorliegen, die die Annahme begründen, dass unbefugte Dritte von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben, verpflichtet sich der Auftraggeber dies dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen.

7.6 Der Veranstalter hat das Recht, den Zugang vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass gegen diese AGB und/oder geltendes Recht verstoßen wird oder wenn ein sonstiges berechtigtes, erhebliches Interesse des Veranstalters an der Sperrung vorliegt.

7.7 Der Auftraggeber haftet im Fall der Zuwiderhandlung in Form des Schadenersatzes.

8. Datenspeicherung / Datenschutz

8.1 Der Veranstalter verarbeitet zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen personenbezogene Daten unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorgaben. Die Angaben zur Erfüllung des Artikel 12 DSGVO sind in der entsprechenden Datenschutzerklärung dokumentiert.

8.2 Der Veranstalter ist berechtigt, die Bestandsdaten des Auftraggebers an Dritte zu übermitteln, soweit dies zum Zwecke der Abtretung oder des Einzugs von Forderungen erforderlich ist. Die gesetzlich zulässige Übermittlung weiterer Daten des Auftraggebers zum Zwecke des Forderungseinzugs bleibt unberührt. Der Auftraggeber wird auf die mögliche Beauftragung eines Inkassoinstitutes im Vorfeld schriftlich oder per E-Mail hingewiesen.

9. Schweigepflicht

9.1 Der Veranstalter unterliegt keiner gesetzlichen Schweigepflicht, verpflichtet sich aber freiwillig über sämtliche private und persönliche Aussagen oder Vorkommnisse bei Veranstaltungen Stillschweigen zu bewahren und keine persönlichen Details, die im Verlauf der Teilnahme an den Veranstaltungen bekannt werden, nach außen zu tragen.

9.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich ebenfalls freiwillig, Stillschweigen über alle privaten Aussagen und persönlichen Details anderer Teilnehmer zu bewahren.

10. Haftungsausschluss

10.1 Der Auftraggeber ist allein für seine Entscheidungen, Maßnahmen, Handlungen und Ergebnisse verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Der Veranstalter kann unter keinen Umständen dafür haftbar gemacht werden, wenn der Auftraggeber Entscheidungen, Maßnahmen, Handlungen oder Ergebnisse in seinem Leben oder seinen Geschäftsprozessen vornimmt, die auf der Inanspruchnahme von Veranstaltungen, Leistungen oder Produkten des Veranstalters basieren. Insbesondere haftet der Veranstalter nicht für Ansprüche oder Schäden von Dritten, auch wenn sie auf der befugten Weiterreichung von Informationen seitens des Auftraggebers beruhen.

10.2 Informationen, die durch den Veranstalter weitergegeben werden, können die Dienstleistungen von ausgebildeten Fachleuten in allen Bereichen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf medizinische, psychologische, finanzielle oder rechtliche Fragen nicht ersetzen. Der Veranstalter bietet keine professionelle medizinische, psychologische, finanzielle oder rechtliche Beratung an.

10.3 Sämtliche Veranstaltungen, Leistungen und Produkte wenden sich an „psychisch gesunde“ Menschen. Die Veranstaltungen, Leistungen und Produkte stellen keine medizinische Heilbehandlung dar. Wer psychische Probleme hat, muss im Vorfeld seinen Arzt oder Therapeuten befragen, ob die Teilnahme oder Nutzung sinnvoll ist.

10.4 Der Veranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden, die der Aufraggeber vor, während oder nach einer Veranstaltung in oder vor dem Veranstaltungsort oder einer vom Veranstalter vermittelten Unterkunft, selbstverschuldet oder durch einen anderen Teilnehmer oder durch einen Dritten erleidet. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Veranstalters.

10.5 Der Veranstalter weist darauf hin, dass jede Aktivität in der allgemeinen Öffentlichkeit eine gewisse Ansteckungsgefahr birgt. Der Veranstalter kann daher nicht garantieren, dass der Auftraggeber sich auf einer Veranstaltung nicht z.B. mit COVID-19 ansteckt. Der Veranstalter hält sich an die örtlichen Gesetze und Vorschriften, haftet aber in keinem Fall für eine Ansteckung oder deren Folgen beim Auftraggeber.

11. Versicherung

11.1 Der Veranstalter als auch die Trainer, versichern, dass weder sie, noch ihre Mitarbeiter, jemals Kurse von Scientology besucht haben und nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard arbeiten.

11.2 Die Versicherung gilt ebenso für andere Sekten jeglicher Art.

12. Allgemeine Bestimmungen

12.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen dann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem der entfallenen Bestimmung am nächsten kommt.

12.2 Für die Bedingungen und deren Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.

12.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen AGB zusammenhängenden Vertrag und diesen Bedingungen ist der Sitz des Veranstalters.

12.4 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden vom Veranstalter via E-Mail und Mobilfunk über Neuigkeiten und Veranstaltungen informiert zu werden.